Das freie Wort

Unschuldsvermutung

In Österreich gilt für jeden Beschuldigten bzw. Angeklagten bis zur Urteilsverkündung durch ein unabhängiges Gericht die Unschuldsvermutung. Trotzdem sollte bei der Handhabung dieses Grundsatzes ein Unterschied gemacht werden dürfen. Es ist zu unterscheiden, ob jemand eine Gesetzesübertretung in Ausübung eines hohen, z. B. politischen oder kirchlichen, Amtes begeht oder es sich beim Gesetzesbrecher um einen kleinen harmlosen Ladendieb handelt. Wenn man weiß, wie lange es oft dauert, bis ein Gerichtsverfahren eröffnet werden kann (siehe KHG), birgt diese Unschuldsvermutung eine gewisse Gefahr in sich. Ein beschuldigter oder sogar angeklagter Amts- oder Würdenträger könnte bis zu einer allfälligen Verurteilung, sollte er die ihm zur Last gelegten Verfehlungen tatsächlich begangen haben, weiterhin sein Amt ausüben und dort sein Unwesen treiben!

Peter Grandits, Stinatz

Erschienen am So, 10.10.2021

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