Die verdichteten Grenzkontrollen durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres führen nicht zu weniger, sondern zu mehr Asylanträgen in Österreich. Die Rechtslage sieht vor, dass jeder Fremde, der die österreichische Staatsgrenze überschreitet, ein Recht auf ein Asylverfahren hat. Grenzübertritte von Ausländerinnen und Ausländern, ohne dass sie etwa aufgrund eines Visums das Recht dazu haben, gelten rechtlich als illegal. Während der Prüfung eines Asylantrags dürfen Menschen dann jedoch nicht außer Landes gebracht werden.
Helwig Leibinger, Wien
Erschienen am Di, 3.8.2021
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