Das freie Wort

Gesetzesänderung bei Asylverfahren

Im Gespräch von Frau Bischofberger mit Frau Justizministerin Dr. Alma Zadić in der „Krone“ vom 4. Juli wurde genau auf den Punkt gebracht, was in den Gesetzen geändert werden muss. Erstens gehört folgender Passus geändert: „Wer Gewaltverbrechen begeht, dem kann der Asylstatus aberkannt werden, und er muss das Land verlassen“ – und zwar so: „Wer gegen die Gesetze in Österreich handelt (nicht nur Gewaltverbrechen, auch Kleinkriminalität und Drogenhandel etc.), dem ist der Asylstatus abzuerkennen und er ist ohne Verzug abzuschieben und bis zur tatsächlichen Abschiebung in Abschiebehaft zu nehmen.“ Damit müssten auch alle Anzeigen auf „freiem Fuß“ geregelt sein. Weiters ist das Gesetz, das dem Innenministerium die Möglichkeit gibt, die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde aufzuheben, so zu ändern, dass eine Beschwerde generell keine aufschiebende Wirkung auf die Abschiebung hat. Da nun im Moment sicherlich alle Parteien zu diesem Thema einer Meinung sein dürften bzw. sich kaum trauen, dagegen zu sein, müssten diese Gesetze doch in kürzester Zeit geändert sein. Ausländische Gesetzesbrecher lachen uns ob unserer menschenrechtlichen Verfahren nur aus und haben deshalb auch keinerlei Respekt vor vollziehenden Polizeibeamten.

Elfriede Jakubzig, Graz

Erschienen am Mi, 7.7.2021

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