Ein schreckliches Verbrechen erschüttert uns alle. Zwei Männer haben ein dreizehnjähriges Mädchen brutal ermordet. Die Täter gehören mit aller Härte des Gesetzes bestraft, ungeachtet ihres Standes oder ihrer Herkunft, so wie es unsere Rechtsprechung verlangt. Unsere Rechtsprechung verbietet aber auch das Verbrechen der Sippenhaftung. Unsere Rechtsprechung verbietet uns, dass wir Unschuldige für die Verbrechen eines anderen bestrafen.
Rudolf Danninger, Gutau
Erschienen am Sa, 3.7.2021
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