Natürlich ist es ein Skandal, dass bereits mehrfach straffällig gewordene Asylwerber ihren Aufenthalt in Österreich durch diverse Berufungen um Jahre verlängern können. Das für diese Fälle zuständige Bundesverwaltungsgericht ist seit der Flüchtlingswelle 2015 überfordert und personell im Ausnahmezustand, und viele Rechtsanwaltskanzleien verdienen sich – finanziert von diversen Flüchtlings-NGOs, die wiederum indirekt der österreichische Steuerzahler erhält – dabei eine goldene Nase. Trotzdem sollte auch die Rolle der Eltern der 13-Jährigen hinterfragt werden. Deren offenbar vollkommen fehlende Aufsichts- und Betreuungspflicht für ihr Kind sollte ebenso juristisch geahndet werden.
Martin Krämer, per E-Mail
Erschienen am Sa, 3.7.2021
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