Die Diskussion „War es richtig oder falsch, die Chatprotokolle zu veröffentlichen?“ lässt eine wesentliche fundamentale Grundfrage offen: Es gibt das schutzwürdige Recht auf Privatsphäre, es gibt das schutzwürdige Recht auf Datenschutz. Dies hat auch für in der Öffentlichkeit stehende Personen zu gelten. Dieses Recht kann durchbrochen werden, wenn schutzwürdige Interessen oder das Allgemeininteresse über dem Schutz der Privatsphäre und Datenschutz stehen. Die hier bis dato nicht ausreichend öffentlich diskutierte Grundfrage lautet: Wer hat die rechtliche Befugnis zu entscheiden, wann dieser Punkt eingetreten ist? Weder Sie noch ich noch ein Politiker noch eine Partei hat dieses Recht. Wann im Interesse der Allgemeinheit Privatsphäre und Datenschutz durchbrochen wird, hat einzig und allein eine unabhängige rechtsstaatliche Instanz zu entscheiden. Sich dieses Recht anzueignen führt nur zu Propaganda und Willkür.
Mag. Michaela Krizmanits, Wien
Erschienen am Do, 17.6.2021
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