Das freie Wort

Maulwürfe im öffentlichen Interesse

Haben wirklich so viele Menschen Zugriff auf Ermittlungsakten, dass man nicht herausfinden kann, welche Maulwürfe Parteien mit Infos füttern? Oder liegt es nicht am Können, sondern am Wollen? Ob diese Maulwürfe auch tätig werden, das gepriesene öffentliche Interesse zu bedienen, wenn es um Kinderschänder oder Mörder geht, beispielsweise zum Schutz von Kindern? Da wäre aber die politische Empörung der jetzt so vollmundig vom öffentlichen Interesse dozierenden Politiker riesig. War nicht vielleicht doch das parteiliche Interesse zuerst da? Und wurde dann ausgesiebt, ob und was öffentliches Interesse bringen könnte? Für meinen Teil steht bis jetzt nur ein Vergehen fest: Dass Informationen aus Ermittlungsakten an Personen weitergegeben wurden, die zu Recht keinen Zugang hatten. Datenschutz – sonst immer gleich getrommelt – völlig egal. Auswirkungen auf Ermittlungen – völlig egal. Vorverurteilung – völlig egal. Verbrecher haben es wahrlich besser.

Monika Wurzenberger, Wien

Erschienen am Do, 10.6.2021

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