Der Unterschied zwischen einem Rechtsstaat und einem Obrigkeitsstaat scheint den meisten Menschen nicht bewusst zu sein. Im Rechtsstaat sind Gesetze und Verordnungen anfechtbar. Sie müssen hinreichend begründet und verhältnismäßig sein. Im Obrigkeitsstaat ist den Bürgern der Rechtsweg weitgehend versperrt. Es darf das Gesetz so wenig kritisiert werden wie die Obrigkeit selbst. Denn die Obrigkeit ist das Gesetz. Sie handelt im Auftrag einer selbst definierten Moral. Wer sie infrage stellt, ist unmoralisch, unpatriotisch, unsolidarisch und ein Hetzer.
Matthias Buchholz, Baden
Erschienen am Mi, 9.6.2021
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