In den letzten Jahren ist leider feststellbar, dass Anzeigen und die daraus resultierenden Ermittlungen von Staatsanwaltschaften sich stark häufen. Leider führt dies bei vielen Menschen oft zu Vorverurteilungen, und selbst wenn sich die Unschuld herausstellt, ist der Ruf des betroffenen Menschen auf alle Zeit beschädigt (nach dem Motto: „A bisserl was wird schon dran sein“). In derartigen Fällen wäre zu ermitteln, wo die „undichte“ Stelle war, und dann sollten auch die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden. Der Ruf des Individuums ist ein lebenslanger Begleiter.
Ing. Dieter Seidel, per E-Mail
Erschienen am Sa, 5.6.2021
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