Ein Drittel aller Fußgängerunfälle passiert auf Zebrastreifen! Für mich eine logische Folge, seit man den Fußgänger durch eine StVO-Novelle aus der Verantwortung genommen hat und den Lenker dazu verdonnert hatte, sich dem Schutzweg mit einer solchen Geschwindigkeit zu nähern, dass er jederzeit anhalten kann. Im Verkehrsfluss ein Ding der Unmöglichkeit, denn dann würde jeder Verkehr vor einem Schutzweg zum Erliegen kommen. Der Fußgänger, welcher sich nun in vermeintlicher Sicherheit wiegt, achtet gar nicht mehr auf den herannahenden Verkehr, sondern setzt seinen Fuß ungeachtet dessen auf den Schutzweg. Oft mit dem Blick nach unten, auf sein Handy, welches er vor der Brust trägt. Muss doch der Autofahrer sowieso anhalten! Früher, da musste ein Fußgänger vor Betreten des Zebrastreifen anhalten und durfte diesen nicht unmittelbar vor einem herannahenden Kfz betreten. Heute wiegen sich viele Fahrradfahrer auch in dieser vermeintlichen Sicherheit, wenn sie glauben, sie dürfen einen Zebrastreifen befahren. Und selbst dort, wo sie eine eigene Ampel oder ein Verkehrszeichen dafür haben, müssen sie nicht anhalten, sondern dürfen mit 10 km/h sich diesem nähern und ihn ohne anzuhalten benützen. Für mich sind für diese „Todesfallen“ eindeutig jene verantwortlich, die diese Gesetze für den Fußgänger und Radfahrer derart liberalisiert haben und alle Verantwortung dem Kfz-Lenker aufgebürdet haben.
Hannes Loos, Purkersdorf
Erschienen am Mo, 17.5.2021
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