Mit Staunen und gleichzeitig mit Befremden erfuhr ich aus den Medien über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes, das polizeiliche Verbot der Demos der Corona-Gegner sei rechtswidrig. Welche Richter sind hier am Werk, die die gewiss normalerweise hoch einzuschätzenden Grundrechte des Demonstrationsrechts und des Rechts auf freie Meinungsäußerung höher einschätzen als das Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit? Und in diesem Sinne muss man wohl dieses Urteil sehen, da ja allgemein bekannt ist, dass die Infektionsgefahr beim Zusammentreffen vieler Personen noch dazu weitestgehend ungeschützt und ohne Abstand nicht nur für die Teilnehmer, sondern folglich auch in deren Umfeld vervielfacht wird.
Wilhelm Lauber, per E-Mail
Erschienen am Sa, 3.4.2021
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