Das freie Wort

Aufsperrmöglichkeiten

Handel und Schulen haben nach dem 8. Februar Normalbetrieb. Auch die körpernahen Dienstleister dürfen wieder arbeiten. Nur die Gastronomie darf nicht aufsperren. Sollen doch die Wirte einfach eine Tafel mit der Aufschrift „Trinkschule“ an die Türe heften, dann dürfen auch sie aufsperren!

Franz Rothwangl, Graz

Erschienen am Mi, 3.2.2021

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