Man kann zu KHG stehen, wie man will. Ich selbst kenne ihn nur aus den Medien. Er hat sich angeblich – laut Urteil – an Steuergeldern vergriffen. Das gehört bestraft! Aber ist dieses Urteil gerechtfertigt, wenn auf der anderen Seite Kinderschänder, Vergewaltiger, Räuber, Terroristen, Drogendealer usw. viel geringere Strafen erhalten, und die zum Teil nur auf Bewährung? Wie tickt unsere Justiz eigentlich? Ist Steuergeld wichtiger als Leib und Leben?
Ingrid Meinecke, Mörbisch/See
Erschienen am Sa, 12.12.2020
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