Das Urteil gegen Herrn Grasser macht es wieder einmal deutlich, dass es ein eklatantes Missverhältnis zwischen Gewaltdelikten und Vermögensdelikten gibt. Egal, wie man zu Grasser steht, ein Räuber, Vergewaltiger oder Totschläger ist er sicher nicht, denn als solcher wäre die Strafe wohl niedriger ausgefallen. Es wird immer deutlicher, dass unser Strafrecht einer umfassenden Reform bedarf, um auch Täter, die andere Menschen an Leib und Leben gefährden, Delikt-angemessen verurteilen zu können.
Helmut Speil, Linz
Erschienen am So, 6.12.2020
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