Das freie Wort

Leserbriefe

Manchmal umfasst „Das freie Wort“ der „Kronen Zeitung“ bereits vier Seiten. Andere Mitbewerber haben eine halbe oder maximal eine Seite Platz für ihre Leser. Man sollte „Das freie Wort“ als eine der wenigen Mitsprachemöglichkeiten in der Demokratie in der Verfassung verankern. Artikel 1 Bundes-Verfassungsgesetz: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus. Jeder kann sich in der ,Kronen Zeitung‘ zu Wort melden und seine Meinung gegenüber Volk und Politik vertreten.“

Markus Karner, Stefan

Erschienen am So, 6.12.2020

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