Die sozialen Medien und vor allem ihre Nutzer sorgen dafür, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung Intimes im Netz offenbart. Da fehlen den Nutzern und Betreibern alle Skrupel! Wenn aber eine Maßnahme unter außerordentlichen Umständen sinnvoll wäre, steigen die sogenannten Datenschützer auf die Barrikaden und ersticken jede noch so sinnvolle Maßnahme im Keim! Beispiel gefällig? Die Corona-App des Roten Kreuzes wäre eine sinnvolle Hilfe bei der Aufspürung der Clusterverbreitung von Corona-Infektionen. Die „Freiwilligkeit“ der Nutzung wegen des Datenschutzes, der übrigens durch diese App ohnehin nicht gefährdet ist, führt aber dazu, dass die Anzahl der Downloads auf einem ungenügenden Niveau stagniert, was das Projekt (im Sinne seines Zweckes) ad absurdum führt. Gegen die Maßnahme der Registrierung in Restaurants wird derzeit von vielen Seiten Sturm gelaufen. Dass man ohnehin auch in Nicht-Corona-Zeiten bei Platzreservierungen in Lokalen Name und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bekannt gibt, bleibt dabei unberücksichtigt. Selbst Verfassungsjuristen äußern Bedenken gegen eine Maßnahme, die nur dazu da ist, unsere Gesundheit zu schützen; weil sie dem Datenschutzrecht eventuell formal nicht entsprechen könnte. Geht’s noch?
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