Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in einem 120-seitigen Urteil festgelegt, dass es ein Menschenrecht ist, Art und Zeitpunkt des eigenen Todes selbst zu bestimmen. Gleiches judiziert der EuGH für Menschenrechte mit Urteil vom 20. 1. 2011. Das gilt auch für die Schweiz, die Niederlande, Belgien etc. Es ist unerträglich, von kranken Menschen zu verlangen, qualvolle Zustände und Schmerzen bis zum Ende durchleiden zu müssen, ohne dies beenden zu können. Wieso soll man selbstbestimmte, geistig gesunde Menschen vor ihrer eigenen Entscheidung beschützen? Wer will besser wissen, was man als höchstpersönliche Entscheidung ersehnt? Es ist beschämend, diesbezüglich ins Ausland flüchten zu müssen!
Dr. Ewald Maurer, Richter i.R., Wien
Erschienen am Sa, 3.10.2020
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