Wenn die Finanzbranche ventiliert, dass „gierige Sparer“, die bei einer Kleinbank höhere Zinsen lukrieren, erkennen müssen, dass sie „für ein Linsengericht“ das hohe Risiko einer Bankenpleite auf sich nehmen, dann hätten die „professionellen“ Wirtschaftsprüfer ja umso eher – mit dem Insiderwissen der Finanzbranche – ihr Hauptaugenmerk auf die „hasardierende“ Sparzinspolitik richten müssen, um die Alarmglocken zum Läuten zu bringen. Das wollte aber niemand, weil die „professionellen“ Wirtschaftsprüfer durchs Anfüttern offenbar so satt waren, dass sie sich gerne „täuschen“ ließen. In diesem Umfeld soll ein Selbstbehalt bei der Einlagensicherung eingeführt werden. Demzufolge wird bei jeder passenden oder auch unpassenden Gelegenheit vom „Selbstbehalt bei der Einlagensicherung“ gesprochen. Nach einigen Erwähnungen wird es ernst. Dann heißt es: „Jetzt ist genug diskutiert worden. Wir führen nach ausreichender Diskussion den durch Diskussion demokratisch legitimierten Selbstbehalt bei der Einlagensicherung ein.“
Robert Stefanovics, Wien
Erschienen am Di, 25.8.2020
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