In einem Leserbrief, der am 24. 2. 2020 veröffentlicht wurde, wird behauptet, man benötige ein „rotes Parteibuch“, um Richterin oder Richter zu werden. Das ist vollkommen falsch. Wer Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt werden will, muss sich nach dem Studium einem Auswahlverfahren stellen, das mehrere Monate dauert, schwere schriftliche und mündliche Prüfungen sowie eine psychologische Eignungsuntersuchung umfasst, und bei dem es auch darauf ankommt, wie sich die Kandidatinnen und Kandidaten bei den unabhängigen Ausbildungsrichterinnen und -richtern bewähren. Die Präsidenten der Oberlandesgerichte haben die Aufgabe, dem Justizministerium geeignete Personen vorzuschlagen. Parteibücher spielen dabei keine Rolle. Die schwierigen Aufgaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften können nur bewältigt werden, wenn man ausschließlich auf die Fähigkeiten und Leistungen schaut und die Besten aussucht.
Dr. Reinhard Hinger, Mediensprecher des Oberlandes- gerichts Wien
Erschienen am Mi, 4.3.2020
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