Wie vor ein paar Tagen berichtet wurde, versuchte in Linz ein vorerst Unbekannter einer Joggerin einen schwarzen Müllsack über den Kopf zu ziehen und sie zu vergewaltigen, wobei der Unbekannte durch die Gegenwehr der Frau scheiterte. Durch die Verwendung eines Plastiksackes als Tatwaffe nahm der Unbekannte aber auch den Tod der Frau wegen der Gefahr des Erstickens in Kauf. Jetzt wurde aufgrund von sichergestellten Fingerabdrücken auf dem Müllsack ein Syrer festgenommen, der bei der Erstbefragung durch die Polizei auch gestand, die Tat grundsätzlich begangen zu haben. (Was ist eigentlich der Unterschied zwischen „begangen“ und „grundsätzlich begangen“?) Wenn der werte Schutzsuchende mithilfe der Fingerabdrücke geschnappt werden konnte, musst er zumindest einmal schon erkennungsdienstlich behandelt geworden sein; wie hätte er sonst identifiziert werden können? Und da wegen eines Bagatellfalles keine Fingerabdrücke genommen werden, war es vermutlich etwas Gröberes. Und jetzt also ein Vergewaltigungsversuch dazu. Wie hört man doch laufend von unseren glaubwürdigen Politikern? „Wer grob straffällig wird, wer das Gastrecht missbraucht, der hat den Anspruch auf Schutz verloren und gehört abgeschoben.“
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