Ich habe den Eindruck, dass die Bundesregierung ein Bundesgesetz „Mindestsicherung“ plant. Wahrscheinlich mit der Absicht, die Notstandshilfe abzuschaffen und sie durch die Mindestsicherung zu ersetzen. Was auch den Zugriff auf das (meist erarbeitete) Vermögen wie Auto, Sparbuch, Bausparvertrag möglich macht. Vielleicht sogar eine Mindestsicherung als Versicherungsleistung wie die Arbeitslosenunterstützung. Eventuell sogar im Bundesvollzug über die AMS-Dienststellen. Länder und Gemeinden wären ausgebootet, könnten sich allerdings eine Menge Geld für den Vollzug und das Budget sparen. Regeln ließe sich das über den Finanzausgleich. Für die Asylberechtigten wäre der Zugang mangels Versicherungszeiten gesperrt. Und für die wenigen Österreicher, die keine Versicherungszeiten haben, können sich ja die Länder (wieder) „Sozialhilfe“ einfallen lassen. Die Zugangsbeschränkungen für EU-Bürger zur Mindestsicherung sind jetzt schon heftig. Das wäre in jedem Fall ein massiver Eingriff in das österreichische Sozialwesen, daher sage ich: Karten auf den Tisch! Das mögliche Vorhaben ist nicht per se zu verdammen, allerdings muss das auf breiter Ebene (Sozialpartner) diskutiert werden. Angesichts der aktuellen Bundesregierung befürchte ich aber, dass man wie beim „Don’t smoke“ vorgeht: Meinungsbildung ignorieren, Initiativantrag im Nationalrat, „Beschluss und „haben fertig“.
Günter Österer, Salzburg
Erschienen am Do, 29.3.2018
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