Als sich der Veröffentlichungstermin von Windows Vista Mitte 2006 auf den Jänner des darauffolgenden Jahres verschob, startete Microsoft ein Logo-Programm. Fortan wurden PCs mit zwei Logos bestückt: "Windows Vista Capable" und "Premium ready".
Mit letzterem Logo wurden Maschinen beklebt, die dem Kunden laut Microsoft-US-Website (siehe Infobox) "ein noch besseres Windows-Vista-Erlebnis" bescheren würden. Zu "Windows Vista Capable" heißt es auf selbiger, es würden die Vista-Editionen mit reduziertem Funktionsumfang laufen. Manche Features der Premium-Versionen von Vista wie "Aero Glass" würden allerdings "zusätzliche Hardware" benötigen. Dass von vier Vista-Versionen nur eine als Nicht-Premium-Version gilt, steht nicht dabei.
Genau daran stoßen sich die beiden Kläger. Ihnen wäre beim Kauf der PCs nicht gesagt worden, dass es sich beim "reduziertem Funktionsumfang" um eine Defacto-Limitierung auf "Vista Home Basic" handle, dem viele adminstrative Tools und Networking-Capabilities fehlen. "Home Basic" hatte bis zum Weihnachtsgeschäft ja in der Tat noch niemand zu Gesicht bekommen bzw. niemand hergezeigt, die Kunden rechneten also mit dem Vista samt Aero-Benutzeroberfläche, das sie von Screenshots kannten. Während auf der deutschsprachigen Website (siehe Infobox) das Fehlen der Aero-Oberfläche sowie die Hardware-Anforderungen klar beschrieben werden, liest sich der US-Text eher schwammig.
Richterin Marsha Pechman gab der Klage nun statt. Sie wolle wissen, ob Microsoft bei der Logo-Aktion, die rechtzeitig vor Weihnachten 2006 begann, bewusst Unklarheiten provoziert habe, um das Weihnachtsgeschäft nicht absacken zu lassen. Außerdem müsse man feststellen, in wie weit die Betitelung "Windows Vista Capable" verständlich gewesen sei. Microsoft beteuert hingegen, potenzielle Kunden via Website über alle Unterschiede zu den einzelnen Vista-Versionen informiert zu haben. Unternehmen und Verkäufer seien ebenfalls aufgeklärt worden.
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