Schlamperei

5 Jahre lag Mordwaffe am Tatort

Oberösterreich
07.03.2007 19:46
Lug, Trug und Schlampereien waren schuld daran, dass der Gmundner Peter Heidegger (32) acht Jahre unschuldig eingesperrt war. Erst beim vierten Prozess wird nun klar, dass der Mordfall längst geklärt und der Todesschütze längst bekannt war, als der Falsche weiter büßen musste: Weil die Polizei nie die Tatwaffe gesucht hat, die fünf Jahre lang 101 Meter neben dem Tatort lag.

„Es ist unwahr, dass wir die Umgebung mit einem Metalldetektor abgesucht haben“, gestand nun ein Ermittler überraschend im Zeugenstand. Damit widerlegt er alle bisherigen Beteuerungen seiner Kollegen: Die hatten das böse Gerücht gestreut, die am 4. April 1998 gefundene verrostete Wehrmachtspistole hätte Heideggers Verteidiger nur zur Entlastung seines Mandanten aus dem Hut gezaubert.

Die Wahrheit sah ganz anders aus: Exekutive und Justiz hatten geschlampt, der Anwalt hat als Erster die Umgebung des Tatortes in Augenschein genommen und auch Taucher dorthin bestellt, die von Heideggers besorgter Mutter mit Jausen versorgt wurden. Es zahlte sich aus: Auf der Böschung zum Salzburger Auschneidersee lag tatsächlich die Tatwaffe noch immer dort, wo sie der Todesschütze laut seines Raubkomplizen hingeworfen hatte - nachzulesen in einem alten Polizeiprotokoll aus dem Jahre 1994.

Vier Jahre später konnte die „Krone“ das Beweisstück fotografieren, noch ehe diese „Walther P 38“ den Behörden übergeben und von Experten untersucht wurde: Im Verschluss steckte noch die Hülse jener Patrone, mit der die Taxlerin Claudia Deubler (20) erschossen worden war. Die Zusammensetzung der Treibladung passt genau zu den Chemikalienspuren, die in der Schusswunde des Mordopfers gefunden worden waren.

Der Salzburger Mordprozess gegen den angeklagten Garstener Raubhäftling Tomi S. (29) und den geständigen Belastungszeugen Daniel N. (28) dauert noch bis April. Der freigesprochene Gmundner Peter Heidegger, der mit 950.000 Euro Haftentschädigung den Anwalt zahlte und ein Haus kaufte, wird vorgeladen und soll aussagen, ob er eine Art Geständnis gehört hat: Ob Tomi Daniel als Verräter bezeichnet habe, weil er das Verbrechen gewissenhaft gestanden hat, nachdem ein Unschuldiger zu 20 Jahren Haft verurteilt worden war.

 

 

Foto: Thomas Schrems

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