Das Verbrechen der absichtlich schweren Körperverletzung wurde am 22. November einem 21-jährigen Freigänger vor dem Schöffensenat am Grazer Straflandesgericht zur Last gelegt- er hatte einen Mann während seines Freiganges niedergeschlagen. Wieso ihm nach dem Vorfall erneut Freigang gewährt wurde, fragte sich auch die Richterin...
Sieben Vorstrafen, davon sechs einschlägige, hat der Weststeirer bereits auf seinem Konto. Seit August 2016 sitzt er deswegen in Haft. Im Juli 2017 wurde ihm Freigang gewährt, doch bei einem Lokalbesuch betrank er sich verbotenerweise, ging im Streit auf einen jungen Mann los, der einen doppelten Bruch des Unterkiefers sowie eine Hirnblutung erlitt. Was Richterin Elisabeth Juschitz schwer verwunderte: Nach der Tat wurde dem 21-Jährigen erneut (!) Ausgang aus der JA-Jakomini-Außenstelle Graz-Paulustorgasse gewährt.
Wieso der Angeklagte, der auch schon einmal unter Drogeneinfluss von einem Freigang in die Justizanstalt zurückgekehrt war, mit dem Fuß auf das bereits am Boden liegende Opfer eingetreten hat, kann er nicht erklären. Vom Schöffensenat wurde der Weststeirer schließlich zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwältin beantragte obendrein die umgehende Festnahme wegen Fluchtgefahr. Beamte der Justizwache nahmen ihn noch im Gerichtssaal in Gewahrsam.
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