Nach einer Falschauskunft konnte ein Stammkunde nicht auf eine neue Vorteilskarte für die Bahn umsteigen. Mit Hilfe der Ombudsfrau fand sich letztlich eine Lösung.
17 Jahre lang war Karl K. aus Salzburg Besitzer einer klassischen österreichweiten Jahreskarte für die Bahn. Zu seinem 62. Geburtstag wollte er dann auf eine Jahreskarte für Senioren umsteigen. Er informierte sich rechtzeitig vorher über die Rahmenbedingungen. Vom Kundenservice der ÖBB erhielt der Leser schriftlich die Information, dass ein Wechsel während der Vertragslaufzeit möglich sei. Eine Falschauskunft, wie sich herausstellte. Deshalb wurde der Umstieg abgelehnt.
Auf Nachfrage der Ombudsfrau bedauerten die ÖBB die Fehlinformation und ermöglichten in Kulanz eine außerordentliche Kündigung der Jahreskarte.
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