25-Jährige bedrängt

Vier Monate Haft für sexuelle Belästigung in Lokal

Österreich
09.11.2017 13:38

Vier Monate unbedingte Haft - so lautet das Urteil gegen einen 48-Jährigen, der in der Nacht auf den 1. November 2016 in einem Lokal in Wien die Tochter seiner Ex-Freundin sexuell belästigt hatte. Bei einem Strafrahmen von bis zu sechs Monaten wurde dieser deshalb beinahe ausgeschöpft, weil der Angeklagte vier einschlägige Vorstrafen aufweist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bereits einmal war der Angeklagte wegen eines Sexualdelikts im Gefängnis gesessen, Ende 2013 entlassen worden. Als Koch fand er in einer Gastwirtschaft Beschäftigung. Eines Abends traf er sich mit der 25 Jahre alten Tochter einer früheren Lebensgefährtin.

"Er hat sich nicht zurückhalten können"
Als diese ihm erzählte, dass sie als alleinerziehende Mutter keinen passenden Job finde, schlug er ihr vor, sie könne als Aushilfskellnerin in seinem Lokal arbeiten, das er ihr gleich zeigen wollte. Als die beiden dort weit nach der Sperrstunde eintrafen, kam man zunächst auf die Brüste der jungen Frau zu sprechen. Plötzlich zog der 48-Jährige dieser ihre Bluse aus, küsste sie und machte sich an ihrem Oberkörper zu schaffen, ehe ihn die 25-Jährige in die Schranken wies. Der 48-Jährige war zu dem Übergriff geständig. "Er hat sich nicht zurückhalten können", bemerkte sein Verteidiger Rudolf Mayer.

Freispruch nach angeblicher Vergewaltigung
Von einem weiteren, schwerwiegenderen Anklagepunkt - eine angebliche Vergewaltigung in einem anderen Lokal - wurde der Koch freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, Mitte März 2017 auf dem WC eine weibliche Zufallsbekanntschaft zur Duldung sexueller Handlungen gezwungen zu haben.

Der Schöffensenat kam allerdings nach einem unfangreichen Beweisverfahren zum Schluss, dass es sich dabei um einvernehmlichen Sex gehandelt hatte, der obendrein von der Frau ausgegangen war. Diese hatte sich in Begleitung ihres damaligen Partners in dem Lokal befunden, und als jener sie in flagranti auf der Toilettenanlage mit einem anderen erwischte, hätte sie "eine Vergewaltigung erfunden", wie der Richter in der Urteilsbegründung erklärte.

Die gerichtlichen Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Der Koch nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

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