Urteil in Wien

Mädchen (9) in Wohnung gelockt und missbraucht

Österreich
06.11.2017 12:37

Ein 60-jähriger Wiener ist am Montag am Landesgericht für Strafsachen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Pensionist hatte am 8. September ein neunjähriges Mädchen in seine Wohnung gelockt, ins Badezimmer dirigiert und zu geschlechtlichen Handlungen aufgefordert.

Die Eltern der Kleinen hatten diese mit in eine Wohnhausanlage in Simmering genommen, wo eine Großmutter des Mädchens gelebt hatte. Nach deren Tod musste ihre Wohnung geräumt werden. Während die Eltern dem nachkamen, schickten sie ihre Tochter zum Spielen in den Innenhof. Dort fiel sie dem Angeklagten auf.

"Das bleibt unser Geheimnis"
Er sprach das Mädchen an und bot der Neunjährigen Kekse an. Das Mädchen folgte dem Unbekannten. Als er im Bad seiner Wohnung plötzlich Dinge verlangte, von denen die Unmündige noch nie gehört hatte, gelang es ihr, unter einem Vorwand aus der fremden Wohnung zu entkommen. "Das darfst niemandem erzählen! Das bleibt unser Geheimnis", schärfte ihr der Mann noch ein.

Wohnung "kinderfreundlich" eingerichtet
Dessen ungeachtet vertraute sich die Betroffene sofort den Eltern an, die die Polizei verständigten. Der 60-Jährige wurde in seiner Wohnung festgenommen. Den Beamten fiel dabei auf, dass diese für einen alleinstehenden Pensionisten recht eigenartig hergerichtet war: Die Wände waren rosa gestrichen, Spielsachen in Hülle und Fülle vorhanden. "Ihre Wohnung ist wie ein Kinderzimmer eingerichtet", hielt Richter Christoph Bauer fest. "Wie ich meine Wohnung einrichte, ist meine Sache. Das ist rein für mich", so der 60-Jährige.

Einschlägig vorbestraft
"Sind Sie pädophil?", wollte der Richter wissen. Der Angeklagte verneinte. Allerdings ist er einschlägig vorbestraft. Im Jahr 2001, als er noch als Schulwart tätig war, hatte er an einer zwölfjährigen Schülerin Oralverkehr vorgenommen. "Das war ein Blödsinn von mir", entgegnete er, als ihn der Richter damit konfrontierte.

Zum nunmehr inkriminierten Faktum war der Pensionist geständig. Das Mädchen sei ihm über den Weg gelaufen, als er nach einer dreitägigen Lokaltour heimkam: "Ich hatte eigentlich keine böse Absicht. Es war mehr Neugierde als eine Befriedigung." Was er damit anrichtete, sei ihm erst im Nachhinein bewusst geworden: "Es kommt mir immer zu spät, sowas."

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der 60-Jährige erbat Bedenkzeit.

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