Welle an Anträgen?

Privatkonkurs neu: Noch einfacher schuldenfrei

Wirtschaft
28.10.2017 07:12

Ab 1. November können sich - die "Krone" berichtete - private Personen schneller und leichter durch ein Insolvenzverfahren entschulden. Experten erwarten nun eine Welle an Anträgen und deutlich weniger Geld für die Gläubiger.

Gut 110.000 Österreicher gelten als so hoch überschuldet, dass sie eigentlich Pleite anmelden müssten. Nur knapp 8000 im Jahr machten diesen Schritt auch wirklich, Schuldnerberater forderten daher seit Langem niedrigere Anforderungen im Verfahren. Mit 1. November gilt nun ein "Privatkonkurs neu". Die wichtigsten Punkte:

  • Einigt sich der Schuldner mit seinen Gläubigern auf einen Rückzahlungsplan, so ändert sich nichts (Dauer max. sieben Jahre).
  • Ist das nicht der Fall, so bleibt noch das sogenannte Abschöpfungsverfahren aufs Existenzminimum (s. Grafik). Dessen Dauer wird von derzeit sieben auf fünf Jahre abgekürzt. Nach Ablauf dieser fünf Jahre hat der Pleitier dann Anspruch darauf, vom Gericht den Rest seiner Schulden erlassen zu bekommen. Bisher musste er als Richtwert zumindestens 10% abstottern.

Insolventexperte: "Die Geldgeber werden faktisch enteignet!"
Alexander Klikovits, Insolvenzexperte des Kreditschutzverbandes von 1870, der die Gläubiger vertritt, erwart nun eine "Welle an Anträgen von Leuten, die in den letzten Monaten auf diese Erleichterungen gewartet haben." Das sei auch prinzipiell gut, bezahlen müssten dies aber die Gläubiger. "In den ersten drei Jahren werden meist nur die Kosten des Verfahrens zurückgezahlt und danach erst die eigentlichen Schulden. Dafür bleiben jetzt nur mehr zwei Jahre, die Geldgeber werden daher faktisch enteignet!

"Katastrophales politisches Signal"
Weitere Tücke: Das Gesetz verlangt ein "redliches Bemühen" der insolventen Person um Job und gutes Einkommen. Tut sie das nicht, so muss der Gläubiger dies dem Gericht anzeigen. "Aber wie soll er das überprüfen und nachweisen? Das wird die Gerichte und uns noch oft beschäftigen", warnt Klikovits. Und füght hinzu: "Der arme Teufel soll natürlich entschuldet werden, aber nicht der unredliche! Das ist ein katastrophales politisches Signal."

Schließlich dürfen sogar jene, die schon vor dem 1. November ein Privatkonkursverfahren begonnen haben, auf Antrag ins neue, günstigere System überwechseln. "Bei einem Zahlungsplan kann man eine neuerliche Abstimmung der Gläubiger verlangen und eine niedrigere Quote anbieten. Beim Abschöpfungsverfahren ist ein Umstieg unabhängig von einer erzielten Quote möglich. Auch bei z. B. nur 5% Rückzahlung wird man also dann nach insgesamt längstens fünf Jahren restschuldbefreit."

Christian Ebeert, Kronen Zeitung

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