Drama am Attersee

Neunjährigen Sohn getötet: Mutter eingewiesen

Österreich
02.08.2017 12:38

Jene 39-jährige Lehrerin, die im Februar in Oberösterreich ihren neunjährigen Sohn getötet hat, ist am Mittwoch von einem Geschworenengericht in Wels in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Das Urteil wurde einstimmig gefällt und ist bereits rechtskräftig.

In den frühen Morgenstunden des 18. Februar hatte die Frau in ihrem Haus in Nußdorf am Attersee (Bezirk Vöcklabruck) den Buben im Kinderzimmer zunächst gewürgt. Als er danach noch lebte, schnitt sie ihm die Pulsadern auf, woraufhin er verblutete. Danach habe sie Prosecco und Wein getrunken und überlegt, wie sie sich selbst das Leben nehmen könne, hatte sie gegenüber der Polizei gesagt.

Zwei Versuche scheiterten. Zwischendurch hängte sie noch einen Abschiedsbrief an die Terrassentüre, der von außen sichtbar war. Ihre nebenan wohnende Mutter entdeckte den Brief einige Zeit später und fand im Haus ihre blutende Tochter sowie den toten Enkel.

Medikamente eigenmächtig abgesetzt
Die ehemalige Lehrerin leidet seit etwa 2014 an paranoider Schizophrenie. Zuvor waren ihre Lebensumstände solide, die Krankheit sei aber eine Zäsur gewesen, so die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner. Die Frau sei mehrmals - auch auf Initiative der Mutter, die sich sehr um sie kümmerte - in Therapie gewesen, habe aber wenig Krankheitseinsicht gezeigt und die Medikamente immer wieder eigenmächtig abgesetzt, weil sie zu Gewichtszunahme führten.

Wie lange es dauern werde, bis von der Patientin keine Gefahr mehr ausgehe, sei schwer abzuschätzen, zwei bis drei Jahre seien aber ein realistischer Zeithorizont, so Kastner. Sie erklärte, dass man die Krankheit nur mit Medikamenten in Schach halten könne. Die Gutachterin attestierte der Frau Zurechnungsunfähigkeit.

"Furchtbare Tragödie"
Der Verteidiger sprach von einer "furchtbaren Tragödie". Seine Mandantin habe sich für die Krankheit geschämt. Die Frau hatte im Ermittlungsverfahren als Tatmotiv angegeben, sie und ihr Sohn seien dadurch gesellschaftlich immer mehr in Isolation geraten, der Bub sei zu keinen Geburtstagsfeiern mehr eingeladen worden - und dafür habe sie sich schuldig gefühlt. Ihre Angaben würden klar wie nur selten in solchen Fällen mit den kriminaltechnischen Ermittlungen übereinstimmen, sagte Staatsanwalt Christoph Weber.

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