Gefräßige Vögel

Burgenland erlaubt Stare-Abwehr per Drohne

Elektronik
10.06.2016 07:36

Im Burgenland ist künftig die Vertreibung von Staren mittels Drohnen erlaubt. Die Basis dafür bildet eine am Donnerstag im Landtag beschlossene Änderung des burgenländischen Pflanzenschutzgesetzes. Zu den bisherigen Varianten, um die gefräßigen Vögel von Weingärten abzuhalten, kommt nun die Möglichkeit, unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse I bei der Stare-Abwehr einzusetzen.

Die Fluggeräte dürfen demnach bis zu einer Höhe von maximal 150 Metern verwendet werden und höchstens 150 Kilogramm wiegen. Zum Betrieb ist direkter Sichtkontakt notwendig. Auch eine behördliche Bewilligung ist Voraussetzung.

Durch den Drohneneinsatz ermögliche man eine Alternative zu Schussanlagen und Kleinflugzeugen, bei denen es immer wieder zu Konflikten mit Sicherheits-, Umwelt- und Tourismus-Interessen komme, so SPÖ-Weinbausprecher Günter Kovacs. Drohnen als neue Option würden auch weniger Lärm und weniger Schadstoff-Emissionen sowie mehr Sicherheit bedeuten.

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