Partys, Hitlergruß

Wiederbetätigung: Fünf Schuldsprüche in Krems

Österreich
16.03.2016 21:14

In einem Prozess um Wiederbetätigung sind am Mittwochabend vor einem Schwurgericht in Krems Haftstrafen zwischen fünf und 22 Monaten gegen fünf der sechs Angeklagten verhängt worden. Die Urteil sind nicht rechtskräftig. Für einen 24-jährigen Mann endete das Verfahren mit einer Diversion. Verurteilt wurden die fünf Männer nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes.

Als mildernd wurden die Geständnisse aller Angeklagten, das lange Zurückliegen der Taten und die lange Verfahrensdauer gewertet. Erschwerend wirkte sich hingegen bei den meisten Beschuldigten das Zusammentreffen von mehreren Verbrechen aus: Die Männer hatten sich alle schuldig bekannt, 2012 die Hand zum Hitlergruß erhoben und "Heil", "Heil Hitler" bzw. nationalsozialistische Parolen gerufen zu haben. Zudem hatte der 35-jährige Erstangeklagte - er erhielt 22 Monate, 15 davon bedingt - am 20. April 2012 eine Feier zu Adolf Hitlers Geburtstag veranstaltet, bei der vier der fünf Mitbeschuldigten zu Gast waren. Bei der Party wurde im Hausinneren eine Hakenkreuzfahne aufgehängt und es gab eine Torte mit Hakenkreuz, die der Mann allerdings laut seinen Angaben nicht selbst bereitgestellt hatte.

Hitler als "MY STAR" auf Profilseite im Internet
Auf dem Profil des 35-Jährigen im russischen sozialen Netzwerk vk.com waren unter anderem Bilder von Adolf Hitler mit der Inschrift "LOVE" und von einem Hakenkreuz mit der Inschrift "MY STAR" öffentlich einsehbar. Außerdem hatte der Beschuldigte 2013 im Internet eine Playlist mit Links zu rechtsradikalen Liedern erstellt. Weiters hatte er einen Schlagring besessen.

Ein 27-Jähriger musste sich ebenfalls für das Veranstalten einer Feier verantworten. "Zu späterer Stunde ist die Hand gehoben und sind Parolen geschrien worden", sagte der Beschuldigte über seine Geburtstagsparty am 14. Juli 2012, bei der drei Angeklagte zu Gast waren.

Verteidiger verwiesen auf Lebenswandel
Die Verteidiger verwiesen weitgehend auf den ordentlichen Lebenswandel ihrer Mandanten seit damals. Der Staatsanwalt nahm aber nicht allen Angeklagten ab, vom rechtsextremen Gedankengut geläutert zu sein.

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