Tausende Hunde sollen bei der „World Dog Show“ nächstes Jahr in Tulln (NÖ) um Titel und Pokale rittern. Ein neues Rechtsgutachten bringt nun aber wieder Bewegung in die Debatte, welche Hunde dort überhaupt in den Ring steigen dürfen. Denn wer bei rassebedingten Gesundheitsproblemen ein Auge zudrückt, könnte rechtlich auf dünnem Eis stehen.
Man stelle sich die Szene vor: Der Hund ist herausgeputzt und der Besitzer voller Vorfreude – schließlich geht es vermeintlich um Ruhm, Ehre und vielleicht den begehrten Titel. Doch bevor man überhaupt vor den Richter tritt, könnte bei der internationalen Welthundeausstellung 2027 in Österreich die Frage entscheidend sein: Ist dieser Hund überhaupt ausstellungsfähig?
Denn ein Tier mit Qualzuchtsymptomen oder äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen darf bei uns nicht zur Schau gestellt werden. Und dafür muss der Hund nicht erst im Ring röcheln oder offensichtlich leiden: Ein stark kurzschnäuziger Hund kann etwa bereits aufgrund dieses äußerlich erkennbaren Merkmals unter das Ausstellungsverbot fallen.
Als Qualzucht bezeichnet man die Zucht von Tieren mit Merkmalen, die zu Schmerzen, Leiden oder erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen führen können. Darunter fallen etwa extrem kurze Schnauzen, außergewöhnliche Fellfarben, stark gefaltete Haut, Fehlstellungen des Bewegungsapparats oder hervorstehende Augen.
Typische Symptome: Atemnot, starkes Schnarchen, Augen- und Hautprobleme, Bewegungs- und Gelenkprobleme, Wirbelsäulenbeschwerden, Hitzeempfindlichkeit oder Schwierigkeiten bei der Geburt.
Betroffene Rassen sind zum Beispiel: Französische und Englische Bulldogge, Mops, Cavalier King Charles Spaniel, aber auch Perserkatze, Scottish Fold und Nacktkatzen leiden häufig unter Gesundheitsproblemen.
Das umfassende Rechtsgutachten „Verbot der Ausstellung qualzuchtbetroffener Tiere in Österreich“ von Dr. Johanna Neumeyer können Sie hier nachlesen!
Hohe Geldstrafen bei Übertretung
Für manchen Teilnehmer und seinen Liebling könnte das eine interessante Erkenntnis sein. Denn wer einen betroffenen Hund zur Ausstellung bringt, muss das österreichische Tierschutzgesetz als Maßstab nehmen und kann sich nicht darauf hinausreden, dass der eigene Zuchtverband diesen Look für besonders erstrebenswert hält. Wer dennoch ein solches Tier präsentiert, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von bis zu 3750 Euro und im Wiederholungsfall bis zu 7500 Euro geahndet wird.
Veranstalter kann in die Pflicht genommen werden
Das sieht auch das Wiener Tierschutz-Kampagnenbüro „Shifting Values“ so und ließ das „Verbot der Ausstellung qualzuchtbetroffener Tiere in Österreich“ umfassend juristisch analysieren, um gesetzliche Mängel in der Durchführung und Handhabe von Hundeausstellungen aufzuzeigen.
Das nun veröffentlichte 60-seitige Gutachten lag der „Krone“ bereits vorab vor. Es zeigt weiters eindeutig: Nach einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs trägt auch der Veranstalter die Verantwortung dafür, dass das Tierschutzgesetz eingehalten wird. „Folglich muss er die Ausstellung so organisieren, dass keine Tiere mit Qualzuchtsymptomen oder äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen ausgestellt oder präsentiert werden“, ist in der Beurteilung zu lesen.
Auf der offiziellen Homepage der Welthundeausstellung will man von einem allgemeinen „Mops-Verbot“ allerdings noch nichts wissen. Unter „Häufig gestellte Fragen“ ist zu lesen: „Das österreichische Recht verbietet keine einzelnen Hunderassen, allerdings gelten für bestimmte hundespezifische Merkmale teilweise besondere Anforderungen“. Eine klare Anweisung zum Umgang mit dem Ausschluss von qualgezüchteten Hunden sieht anders aus.
Kann sogar Amtsmissbrauch sein
Gibt es nächstes Jahr im Rahmen der Ausstellung allerdings einen konkreten Verdacht, muss die Behörde jedenfalls einschreiten, den Fall fachlich abklären und einen festgestellten Verstoß verfolgen. Das Gutachten geht dabei sogar so weit, dass bewusstes Wegschauen oder nur oberflächliches Kontrollieren rechtliche Konsequenzen von Beitragstäterschaft bis zum Amtsmissbrauch der handelnden Amtstierärzte haben kann.
Qualzucht und dessen Ausstellung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein echtes Vergehen gegen das Tierschutzgesetz.

Maggie Entenfellner, „Krone“-Tierecke
Bild: Reinhard Holl
Tierecke-Chefin Maggie Entenfellner, die seit Jahren vehement gegen Qualzucht auftritt, bringt die Forderung auf den Punkt: „Qualzucht und dessen Ausstellung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein echtes Vergehen gegen das Tierschutzgesetz! In Tulln darf 2027 nicht automatisch jeder Hund in den Ring, nur weil er dem Idealbild eines internationalen Rassestandards entspricht. Entscheidend ist vielmehr das österreichische Recht.“
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