"Link-Zensur"

Wikipedia attackiert “Recht auf Vergessenwerden”

Web
07.08.2014 10:18
Die hinter der Online-Enzyklopädie Wikipedia stehende Wikimedia-Stiftung hat sich in harschen Worten über das vom Europäischen Gerichtshof bestätigte "Recht auf Vergessenwerden" im Internet beklagt. Die Löschung bestimmter Links aus den Suchergebnissen von Anbietern wie Google schaffe "Gedächtnislücken" im Internet, erklärte Stiftungsdirektorin Lila Tretikov am Mittwoch.

Das EuGH-Urteil behindere die weltweiten Möglichkeiten, "korrekte und überprüfbare Informationen über Menschen und Ereignisse zu erhalten". Der EuGH hatte im Mai geurteilt, dass Privatleute ein "Recht auf Vergessenwerden" im Internet haben. Daher müssen Suchmaschinenbetreiber nun auf Antrag Links aus ihren Suchergebnissen streichen, wenn Angaben auf den verlinkten Seiten die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzen.

Die Auswirkungen des Urteils auf Wikipedia seien "direkt und problematisch", erklärte Tretikov. Mindestens 50 Links auf Inhalte der Enzyklopädie seien betroffen. Tretikov sprach von "Link-Zensur". Sie kündigte an, jede Entfernung eines Wikipedia-Links aus Suchmaschinenergebnissen öffentlich zu machen.

Tretikov beklagte, der EuGH habe seine Verantwortung dafür vernachlässigt, "eins der wichtigsten und universellsten Rechte zu schützen: das Recht, Informationen zu suchen, zu erhalten und zu übermitteln". In Europa würden Suchresultate verschwinden "ohne öffentliche Erklärung, ohne echte Beweise, ohne juristische Überprüfung und ohne Berufungsmöglichkeit".

Bereits über 91.000 Löschanfragen bei Google
Bis Mitte Juli, also in den ersten zwei Monaten nach dem EuGH-Urteil, hatten nach Google-Angaben mehr als 91.000 europäische Internetnutzer einen Antrag auf Löschung von unliebsamen Suchergebnissen eingereicht. Insgesamt sei die Löschung von 328.000 Links beantragt worden, teilte der US-Internetriese in einem Brief an die EU-Datenschutzkommission mit. Die meisten Anträge seien aus Frankreich (17.500) und Deutschland (16.500) gekommen. 53 Prozent der betroffenen Links seien aus den Google-Suchergebnissen entfernt worden.

Die fraglichen Links werden allerdings nur in Europa unsichtbar gemacht. Auf der Internetseite erscheint zudem ein Hinweis, dass das Suchergebnis verändert wurde. Wer Google außerhalb von Europa benutzt, bekommt weiter alle Links angezeigt. Der EuGH-Spruch gilt auch für Konkurrenten von Google.

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