Empörung bei Tierschützern in Niederösterreich: Eine Anleitung für Polizisten zum Umgang mit verletzten Ottern und Bibern sorgt für heftige Diskussionen. Denn im Ernstfall droht die Dienstwaffe – eine Fahrt zum Tierarzt wird ihnen hingegen verboten.
Ein vom Land erstellter Leitfaden für die Polizei im Umgang mit geschützten Wildtieren – insbesondere mit Bibern und Ottern – erschüttert aktuell Tierschützer in Niederösterreich. Denn das mehrseitige Dokument untersagt es den Beamten, verletzte Tiere zu Tierärzten, Auffangstationen oder Pflegeeinrichtungen zu bringen. „Überfüllte Wildtierauffangstationen sind rasch überfordert mit der fachgerechten, aufwendigen Pflege“, heißt es darin.
Kosten werden nicht erstattet
Allfällige Kosten für Tierärzte oder Transporte würden den Polizisten nicht erstattet werden. Stattdessen wird fettgedruckt darauf hingewiesen, dass das Sterben von Tieren in freier Wildbahn ein völlig natürlicher Prozess sei. Mehr noch: Es wird erklärt, wie die Dienstwaffe bestmöglich eingesetzt wird, um das Tier rasch zu töten.
Dass ein Schreiben auf mehr als drei Seiten ausführt, wie ein Tier korrekt zu erschießen ist, ist eine ganz neue Klasse von Empathielosigkeit.

Marcus Serringer, Tiermedizinisches Zentrum Teesdorf
Bild: Tiermedizinisches Zentrum Teesdorf
Marcus Serringer, Geschäftsführer des Tiermedizinischen Zentrums Teesdorf im Bezirk Baden, ist das polizei-interne Dokument in die Hände gefallen. „Das ist eine ganz neue Klasse von Empathielosigkeit gegenüber fühlenden Lebewesen!“, ist er entsetzt über den „weiteren massiven Rückschlag für den Tierschutz in NÖ“. Besonders trifft ihn, dass den vielen engagierten Tierärzten und großteils ehrenamtlich tätigen Tierschützern und Organisationen unterstellt werde, fachlich völlig inkompetent zu sein.
„Den Polizisten, die trotz aller widrigen Umstände einem Tier bestmöglich helfen wollen, wird von der Landesregierung die oft überlebensnotwendige Unterstützung verboten. Sie sind gezwungen, das Tier oft vermeidbarem Leid auszusetzen“, ist Serringer überzeugt.
In der zuständigen Abteilung des Landes verteidigt man den Leitfaden, der bereits mehr als sechs Jahre alt sein soll. Die Dienstwaffe sei nur dann zu verwenden, wenn eine Rettung objektiv nicht mehr möglich sei und weiteres Leid verhindere. Dazu verpflichte das Tierschutzgesetz auch. Gerade Biber würden zudem sehr spezielle Haltungs- und Betreuungsbedingungen benötigen. „Sie können Fehlprägungen auf den Menschen entwickeln, ihre spätere erfolgreiche Wiederauswilderung ist äußerst anspruchsvoll“, heißt es aus dem Land. Der Leitfaden würde den fachlichen und tierschutzrelevanten Rahmenbedingungen Rechnung tragen.
Kein „ungefragter“ Transport
Seitens der Exekutive heißt es dazu nur kurz, dass die Beamten ohnehin regelmäßig die Tierrettung kontaktieren. Das deckt sich mit den Angaben des Landes: Der Leitfaden verbiete die Hilfe nicht generell, sondern betone lediglich, dass die geschützten Tiere nicht „ungefragt“ zu überlasteten Pflegestellen transportiert werden sollen.
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