Der deutsche Bundesrat hat strengere Regeln für den Erhalt der Grundsicherung beschlossen (siehe Video oben). So sollen etwa Eltern nach der Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes wieder eine Erwerbsarbeit aufnehmen müssen. Bisher gilt eine Ausnahme bis zum dritten Lebensjahr.
Allgemein gilt wieder der Vermittlungsvorrang. Zunächst wird geprüft, ob Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung unmittelbar in Arbeit vermittelt werden können. Falls nicht, kommen Schulungen in Betracht. Wer arbeiten könne, müsse seine Arbeitskraft aber maximal einsetzen, teilte der Bundesrat in Berlin mit. Die Jobcenter sollen den Weg in die Arbeit besser unterstützen können, aber auch Missbrauch stärker bekämpfen.
Geplant ist, dass Geldleistungen stärker gekürzt werden als bisher, wenn jemand eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bei Unternehmen bewirbt. In solch einem Fall soll die Grundsicherung für drei Monate gekürzt werden können. Wer Termine im Jobcenter mehrfach ohne Entschuldigung versäumt, soll ebenfalls sanktioniert werden. Menschen, die dauerhaft nicht erreichbar sind, können laut den Plänen der deutschen Regierung künftig sämtliche Zahlungen verlieren, darunter die Kosten der Unterkunft. Bei Arbeitsverweigerung droht der Entzug des Geldes für bis zu drei Monate.
5,5 Millionen Bezieher
Deutschlandweit beziehen derzeit etwa 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Das neue Gesetz soll schrittweise ab dem 1. Juli in Kraft treten. Vor allem die SPD war dagegen und initiierte ein Mitgliederbegehren gegen die Reform, das aber vor wenigen Tagen deutlich scheiterte. Die Partei konnte nur 2900 Unterschriften vorweisen, nötig wären fast 69.900 gewesen. Menschen, die Unterstützung brauchen, sollen sich weiter auf die Grundsicherung verlassen können. Wer aber arbeiten könne, müsse daran mitwirken, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, heißt es im Gesetz.
Das Bürgergeld hatte ab 2023 das umstrittene „Hartz IV“-System abgelöst. Es soll sicherstellen, dass Bedürftige ein menschenwürdiges Existenzminimum haben, und wird aus Steuermitteln finanziert. Die CDU/CSU kritisierte es immer wieder als zu großzügig und ungerecht gegenüber den Steuern und Abgaben zahlender Beschäftigter. Auch die SPD hatte zunächst Reformbedarf eingestanden.
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