Ein 21-Jähriger misshandelte in Vorarlberg seine Freundin, drohte Polizisten und wehrte sich mit Gewalt gegen seine Verhaftung. Doch plötzlich gibt sich die Gepeinigte vor Gericht selbst die Schuld für den Ausraster des Angeklagten. „Bitter“ nennt das die Richterin.
Gerichtssäle kennt der 21-jährige Arbeitslose nur zu gut. Sieben Vorstrafen, fünf davon einschlägig, schlagen bei dem Deutschen zu Buche. Immer kam er mit teilbedingten Geld- oder Haftstrafen davon. Gebessert hat er sich nicht. Kaum war der Rechtsspruch in Kraft, wurde er wieder straffällig. Worauf das Gericht die Probezeit auf fünf Jahre verlängerte. Genutzt hat es wenig. Als er vor einem Jahr aus der Haft entlassen wurde, kam es schon zur nächsten Straftat. Diese wurde am Dienstag vor dem Landesgericht Feldkirch verhandelt. Es geht um Nötigung, Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und gefährliche Drohung. Die Opfer: seine 23-jährige Freundin und Vorarlberger Polizeibeamte.
Geohrfeigt und ins Auto gezerrt
Laut Vorwurf der Staatsanwältin soll der Angeklagte seine Freundin Anfang Februar in Götzis geohrfeigt und gegen ihren Willen ins Auto gezerrt haben. Was zwei Augenzeugen bestätigen. „Zuerst hat er aufs Armaturenbrett und dann ihr ins Gesicht geschlagen. Er war sehr aggressiv“, schildert einer der Zeugen dem Gericht. „Als ich ans Autofenster klopfte und fragte, ob alles ok sei, faltete die Frau die Hände, um Hilfe zu signalisieren. Also riefen wir die Polizei.“ Nachdem das Opfer den Beamten später den Gewaltausbruch des Freundes bestätigt, wird der Mann verhaftet. Was nicht ohne massive Gegenwehr und Beleidigungen des Beschuldigten passierte. „Ich merke mir eure Gesichter und bringe euch um!“
Ich kann mich nicht daran erinnern, weil ich zwei Promille hatte. Aber die Beamten werden schon wissen, was passiert ist.
Der Angeklagte vor Gericht
„Kann mich nicht daran erinnern“
Während sich der Angeklagte in der Verhandlung zum Vorwurf der Nötigung seiner Freundin für nicht schuldig bekennt, räumt er sein Verhalten gegenüber der Polizei zwangsläufig ein. „Ich kann mich nicht daran erinnern, weil ich zwei Promille hatte. Aber die Beamten werden schon wissen, was passiert ist.“ Von den einstigen Angaben der Gepeinigten bei der Polizei ist im Prozess nichts mehr übrig. „Es war alles meine Schuld. Ich hatte ihn provoziert“, behauptet die 23-Jährige plötzlich. Er habe ihr keine Gewalt angetan, sie weder gewürgt noch geschlagen. „Ja, wir hatten zuvor gestritten. Dann hielt er mich liebevoll am Hals und meinte, es sei doch so ein schöner Tag und ich solle mich beruhigen. Aber ich wollte mich nicht beruhigen.“
Probezeit verlängert
Die Staatsanwältin spricht am Ende von einer „bitteren Einvernahme“ der jungen Frau. Es sei typisch für Opfer häuslicher Gewalt, die Schuld auf sich zu nehmen. Das Gericht glaubt allerdings den Aussagen aller Zeugen. Richterin Verena Wackerle spricht den Mann schuldig und verurteilt ihn zu einer Haftstrafe in Höhe von sieben Monaten, sieht jedoch vom Widerruf einer früheren bedingten Strafe ab. Stattdessen wird die Probezeit auf fünf Jahre verlängert.
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