Einige Versandhäuser wollen demnach aber erst einmal abwarten, ob sich die kostenpflichtige Rücksendung durchsetzt. Conrad Electronics etwa erklärte gegenüber der "Bild", sollten die kostenpflichtigen Retouren doch zum Standard werden, werde das Unternehmen die Situation überdenken.
Online-Versandhändler müssen ihre Kunden gemäß der neuen Richtlinie jedenfalls im Voraus darüber informieren, ob sie künftig Porto für Rücksendungen verlangen. Wirbt ein Unternehmen nicht ohnehin mit der kostenlosen Rücksendung, hilft im Zweifel ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ab Mitte Juni gilt auch EU-weit ein einheitliches 14-tägiges Widerrufsrecht beim Einkauf im Internet. Außerdem muss ein Widerruf künftig ausdrücklich erklärt werden. Eine einfache Rücksendung der gekauften Sendung genügt dann nicht mehr.
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