Drei Jahre Gefängnis

Kot-Attacken auf Frauen: „Tagelang Geruch in Nase“

Gericht
25.02.2026 12:56

Wie ist es, plötzlich mit Fäkalien beworfen zu werden – der Gestank in der Nase, die Angst vor Krankheiten? Genau darum ging es erneut im Prozess am Wiener Landesgericht gegen einen damals 29-Jährigen, der im Vorjahr 14 Menschen mit einer Urin-Kotmischung attackiert hatte. Auch am zweiten Verhandlungstag berichteten weitere Opfer von Schock, Demütigung und schweren psychischen Folgen.

Es sind Szenen, die an Ekel nicht zu übertreffen sind: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Frühjahr und Sommer 2025 in Wien 14 Menschen – überwiegend junge Frauen – mit Bechern voller Kot, Urin, Sperma und anderen Grauslichkeiten beworfen zu haben. 

Opfer sprechen von massiver Erniedrigung
Die jungen Frauen, die am Mittwoch als Zeuginnen geladen wurden, erzählten von Sekunden des Schocks: plötzlich ein Schwall übel riechender Flüssigkeit im Gesicht, widerlicher Gestank und Fassungslosigkeit. Für viele war es nicht nur ein Angriff, sondern eine massive Erniedrigung im öffentlichen Raum. Dazu kam die Angst vor möglichen Infektionen – die Frauen mussten sich auf Krankheiten testen lassen. 

„Es war alles im Ohr“, erzählt ein Opfer (21) unter Tränen. Eine halbe Stunde musste sie mit dem Fäkalien-Mix im Gesicht auf der Straße bis zum Eintreffen der Beamten warten. „Ich hatte noch tagelang den Geruch in der Nase“. Alle Attacken erfolgten unerwartet. Ein Gespräch zwischen dem Angeklagten und den Opfern habe vor dem Angriff nicht stattgefunden.

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Ich hatte noch tagelang den Geruch in der Nase.

Zeugin (21) muss sich vor Gericht zurückerinnern

„Zum Glück trage ich eine Brille, sonst hätte ich auch etwas ins Auge bekommen“, schildert eine weitere Frau. Unter Schock hatte sie nicht die Polizei gerufen, ist sogar in die Arbeit gefahren und hat sich geduscht. Was die 30-Jährige bis heute beschäftigt: „Ich möchte mir als Frau nicht jeden Tag Gedanken machen müssen, wo ich gehen darf und wo nicht. Das ärgert mich.“

Becher in die U-Bahn geworfen
Den Vorfall medial ins Rollen brachte das erste Opfer. Sie wurde am 29. April vergangenen Jahres in der U-Bahn mit einem Becher, gefüllt mit dem grausigen Gemisch, getroffen. Über Instagram machte sie auf den Vorfall aufmerksam. Später meldeten sich mehrere Betroffene.

Fäkalien wohl aus Baustellentoilette
Lange Zeit wusste die Polizei nicht, wie sie diese Fälle einordnen sollte. Ein Ermittler, der als Zeuge geladen wurde, schildert seinen Eindruck von der Tatörtlichkeit im Bereich Gumpendorfer Straße. „Ich muss sagen: Man konnte sich nicht lange in der Umgebung aufhalten. Es hat bestialisch gerochen“. Vermutet wird, dass die Fäkalien aus der Toilette einer Baustelle stammen. Sofort wurde ein Zeugenaufruf gestartet und eine Festnahmeanordnung von der Staatsanwaltschaft bewilligt.

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Ich muss sagen: Man konnte sich nicht lange in der Umgebung aufhalten. Es hat bestialisch gerochen.

Beamter (31) über den Tatort

Erschütternd: Nur wenige Tage, bevor die Serie an Angriffen gestartet hatte, suchte der Mann Hilfe in der Klinik Hietzing. Mit Suizidgedanken und massiven Drohungen wollte er in der Psychiatrie stationär aufgenommen werden – doch es kam nicht dazu. Laut einer Ärztin habe es keine medizinische Indikation für eine stationäre Aufnahme gegeben, zudem sei der Mann alkoholisiert gewesen. Auch die Polizei sah damals keine akute Gefährdung. Die Folge: Der Rumäne zückte ein Messer und drohte damit, sich und sein Umfeld zu verletzen.

„Kein Fall für eine stationäre Aufnahme“
Am Mittwoch wurde auch ein Krankenpfleger (33) der Klinik als Zeuge geladen. Obwohl die Gerichtspsychiaterin eindeutig eine psychische Erkrankung ortet und bei dem Mann eine akute Selbst- und Fremdgefährdung bestand, wurde der Angeklagte an jenem Tag trotzdem abgewiesen. „Er meinte, er brauchte eine Auszeit von seiner Umwelt. Das war kein Fall für eine Aufnahme“, erklärt der Pfleger. Zu der Drohung mit dem Messer sei es aus seiner Sicht nur aus Frustration gekommen. 

Und dennoch: Ein Gutachten bescheinigt dem Mann eine schwere Persönlichkeitsstörung, die ihn gefährlich macht, jedoch Zurechnungsfähigkeit. Neben einer Haftstrafe beantragt die Staatsanwaltschaft die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Die von den Schöffen beschlossen wird. Außerdem fasst er zusätzlich drei Jahre Gefängnis aus.

„Ich möchte mich tausend Mal bedanken. Ich nehme es an“, akzeptierte der 30-Jährige die über ihn verhängte Strafe. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. 

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