Vier Angeklagte saßen am Donnerstag wegen Drogenhandels am Landesgericht in Innsbruck, es ging um enorme Mengen. Einer der Männer aus Serbien muss nun sechs Jahre in Haft, nur einer der Beteiligten kam nach seinen Aussagen davon ...
Zwischen März 2021 und Juli 2025 hatten die vier Männer in je unterschiedlichen Funktionen mit sehr großen Mengen an Drogen zu tun. Neben Kokain ging es auch noch um Cannabis, Heroin und Methamphetamin. Zwei der Männer waren dabei „Läufer“ – also Überbringer der Drogen im Auftrag von unbekannten Hintermännern –, einer fungierte mutmaßlich als Fahrer und ein weiterer stellte unter anderem seine Wohnung in der Bundeshauptstadt für die Lagerung von Kokain zur Verfügung.
Zum Verhängnis wurde den Serben, dass ein verdeckter Ermittler in den Drogenring eingeschleust wurde. Der angebliche „Kunde“ enttarnte die Machenschaften und es klickten die Handschellen.
Durch Besonderheiten in Innsbruck verhandelt
Der Drogenhandel spielte sich in Wien ab, durch einen wichtigen Belastungszeugen und juristische Spitzfindigkeiten wanderte der Akt aber nach Innsbruck an das Landesgericht.
Sie waren nicht an der Spitze, wussten aber, dass sie Teil einer sehr großen Sache sind.

Der Richter zum Erstangeklagten
Bild: Christof Birbaumer
Vor allem der Erstangeklagte war ein durchaus „mittelgroßer Fisch“ im Drogenhandel – zumindest sah es der Richter so: „Sie waren nicht an der Spitze, wussten aber, dass sie Teil einer sehr großen Sache sind.“ Der Zweitangeklagte beteuerte, dass das Kokain nur für den Eigenbedarf war.
Der Fahrer und der „Lagerist“
Der Drittangeklagte wies sogar jegliche Schuld von sich: „Ich bin gefahren, aber nur, weil ich weiß, wie es ist, ohne Auto zu sein“, begründete er seine zweimaligen „Freundschaftsdienste“. Der Viertangeklagte wiederum räumte ein, dass meist ein Kilogramm Kokain in seiner Wohnung gebunkert war. „Wenn das Kilogramm weg war, kam ein neues nach“, so der Angeklagte.
Nur einer will das Urteil bekämpfen
Der Schöffensenat entschied sich schließlich nach einer rund halbstündigen Beratung zu höchst unterschiedlichen Strafen. Der Erstangeklagte fasste sechs Jahre Haft aus, der Zweitangeklagte drei Monate, der Drittangeklagte wurde freigesprochen und der Viertangeklagte muss vier Jahre in Haft. Nur der Viertangeklagte meldete nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Strafberufung an.
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