16 Milliarden Euro – diesen Schaden hätten die Österreichischen Lotterien beinahe durch einen kleinen Fehler auf einem Rubbellos gehabt. Der Oberste Gerichtshof entschied jetzt in letzter Instanz: „Verständliche und redliche Spieler“ hätten die Beschreibung des Weihnachtsloses trotzdem verstehen müssen.
Ein Weihnachtslos hätte für die Österreichischen Lotterien fast ein finanzielles Desaster bedeutet. Weil in der Spielbeschreibung zwei Wörter fehlten, legten Betroffene die Regeln anders aus als vorgesehen. Und zwar, dass sie in zwei Spielen – auf getrennten Rubbelfeldern – insgesamt drei Geldscheinsymbole „5000,-“ freirubbeln müssen und dann den Hauptgewinn kassieren. Das waren immerhin 60.000 Euro.
Handelsgericht gab Losbesitzer recht
So haben sich die Lotterien das aber natürlich nicht gedacht: Auf dem betroffenen Los gibt es nämlich zwei Spiele für Rubbler, in den Bedingungen steht: „Auf diesem Rubbellos befinden sich 2 Spiele. Rubbeln Sie ,Spiel 1‘ und ,Spiel 2‘ auf. Finden Sie 3x den gleichen Geldbetrag pro Spiel, so haben Sie diesen Geldbetrag 1x gewonnen. Finden Sie 3x das Geldschein-Symbol ,5.000,-‘, gewinnen Sie EUR 5.000,- monatlich, 1 Jahr lang!“
Was beim letzten Satz nicht erwähnt ist: „pro Spiel“. Weil aber genau diese zwei Wörter fehlten, zog ein Losbesitzer vors Handelsgericht in Wien – und bekam sogar Recht.
Diese Gerichtsentscheidung hätte im Ernstfall bedeutet, dass 270.000 Spieler ausgezahlt werden müssen. Das wäre ein Schaden von 16 Milliarden Euro – der finanzielle Ruin des Anbieters. Der längst einräumte, dass bei der Formulierung ein kleiner Fehler passiert sei. Verständlich also, dass die Lotterien bis zur obersten Instanz gingen. Da blitzte der Rubbellosbesitzer, der sich wohl zu früh gefreut hatte, nämlich ab.
Der OGH ist der Auffassung, dass „verständige und redliche Leser und Spieler“ die Regeln des Loses „1 Jahr Weihnachten!“ sehr wohl hätten verstehen müssen. Gewinne gibt’s jetzt also nur für die zwei ursprünglichen Gewinner, die drei Geldscheine freigerubbelt haben – pro Spiel!
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