Zuerst schlug er in Dornbirn einer Frau mit einem Gürtel ins Gesicht. Dann wehrte er sich mit Fußtritten und Beißattacken gegen seine Verhaftung. Die Rechnung dafür bekam der 27-jährige Afghane am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch präsentiert.
Mehrmals saß der Afghane in den vergangenen Monaten wegen der Geschichte bereits vor Gericht. Einmal fehlten Zeugen, ein andermal musste die Verhandlung aufgrund des psychischen Ausnahmezustandes des Angeklagten vertagt werden. Auch dieses Mal gestikuliert der Afghane wild, schreit im Saal herum, unterbricht den vorsitzenden Richter immer wieder.
Erst, als dieser laut wird – „Lassen Sie mich ausreden!“ –, kehrt für einen Moment Ruhe ein. Später sitzt der 27-Jährige fast regungslos da, den Blick gesenkt, den Kopf in den Händen vergraben. Ein Prozess zwischen Kontrollverlust und Konsequenz.
Zu betrunken, um sich erinnern zu können
Zu Beginn werden drei Videos gezeigt. Sie dokumentieren einen Streit am Bahnhof Dornbirn: Der Angeklagte soll mehrere Menschen mit einem Gürtel verletzt haben. Die Bilder wirken hektisch und unübersichtlich. Der Angeklagte selbst sagt, er könne sich kaum erinnern. Er sei betrunken gewesen. Was geblieben sei: das Warten auf den Bus, eine Frau, die sich ihm näherte, ein eskalierender Moment. „Ich wollte ihr einfach nur Angst machen“, erklärt er zum gezogenen Gürtel. Das Video zeigt jedoch, wie er mit diesem um sich schlägt. Passanten greifen ein, kurz darauf folgt die Festnahme. Auch die Zeugen erinnern sich nur bruchstückhaft. Die Frau spricht von einer Ohrfeige statt eines Würgegriffs. Ein damals bei dem Vorfall verletzter Mann kommentiert nur lapidar: „Ja, da war mal was.“
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Ein weiteres Video zeigt die Festnahme – Tritte, hektische Bewegungen, widersprüchliche Aussagen. Der Angeklagte sagt, er habe keine Luft bekommen. Die Beamten schildern, der Mann habe trotz Spuckhaube versucht, zuzubeißen, und gezielt getreten. Im Zentrum der Verhandlung steht schließlich das Gutachten des Psychiaters Reinhard Haller. Es attestiert dem Afghanen einen „ausgeprägten Hirndefekt“, Folge eines schweren Sturzes vom Hausdach in jungen Jahren. Die Zurechnungsfähigkeit sei vermindert, aber nicht aufgehoben, die Selbstkontrolle deutlich gestört. Unter den gegebenen Umständen seien weitere Vorfälle wahrscheinlich.
Das Urteil ist rechtskräftig
Das Schöffengericht spricht den Mann schuldig. Richter Theo Rümmele verhängt 18 Monate Haft zusätzlich zu einer früheren Strafe, 150 Euro Teilschmerzensgeld und die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Mildernd wirken das teilweise Geständnis und die eingeschränkte Schuldfähigkeit, erschwerend die Vorstrafen und die Vielzahl der Delikte. Am Ende verzichten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
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