Ein deutscher Kreisliga-Goalie soll im Rahmen eines Trainingslagers im nördlichen Burgenland eine junge Frau vergewaltigt haben. Beim Prozess am Landesgericht Eisenstadt spricht der 26-Jährige von Einvernehmlichkeit und davon, dass die Initiative von ihr ausgegangen sei. „Sie hätte ja um Hilfe rufen können, wenn etwas nicht gepasst hätte! Das hat sie nicht getan.“
Vor einem Jahr absolvierte ein Kreisliga-Verein aus Bayern das Trainingslager im Nordburgenland. Am letzten Tag feierten die 15 Fußballer in einem Club in Kleinhöflein. Dort soll laut Anklage ein Tormann an einer jungen Frau „dem Beischlaf gleichzusetzende sexuelle Handlungen vorgenommen“ haben. Dies wird im österreichischen Strafrecht wie eine Vergewaltigung geahndet.
„Intim mit einer Einheimischen“
Am 2. September 2025 wurde die Causa am Landesgericht Eisenstadt verhandelt und endete mit einem Freispruch: Man hatte den falschen Goalie auf die Anklagebank gesetzt. Der sagte damals: „Unser Ersatzgoalie hat mir am Tag danach erzählt, dass er mit einer Einheimischen intim geworden ist.“
Am Montag saß also der Richtige im Saal 7 und bekannte sich „nicht schuldig“. Ja, man habe herumgefummelt auf dem Parkplatz. „Aber es war alles einvernehmlich. Sie hat meine Hose zuerst aufgemacht, dann ich ihre. Die Initiative ging klar von ihr aus.“ Und überhaupt: „Sie hätte ja um Hilfe rufen können. Es waren genug Leute dort, die das hören hätten können.“ Nach zehn Minuten seien die beiden wieder hineingegangen. „Sie hat gut gelaunt getanzt. Geredet haben wir aber nicht mehr miteinander.“
Die Version der jungen Frau, die erst Tage später Anzeige erstattete, klang anders. Der 26-Jährige habe sie am Hals gepackt, gebissen und sich an ihr vergriffen: „Jetzt gehörst du mir!“ Sie habe versucht, den Mann wegzudrücken. „Ich habe gefleht, dass er aufhören soll. Aber er war mir kräftemäßig natürlich überlegen. Ich habe heute noch Schmerzen im Unterleib.“
„Vielleicht braucht sie Geld“
Nun wollte der Schöffensenat vom Angeklagten wissen, warum die Burgenländerin so eine abenteuerliche Geschichte erfinden sollte. Antwort: „Sie ist ja arbeitslos. Vielleicht braucht sie Geld.“
Der Deutsche wurde im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil Staatsanwältin und Privatbeteiligtenvertreterin – die hatte 2000 Euro Schmerzensgeld eingefordert – keine Erklärung abgegeben haben.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.