„Krone“-Kommentar

Unabhängiger Staatsanwalt

Kolumnen
11.07.2025 06:00

Die Staatsanwaltschaft ist eine Anklagebehörde, muss sie unabhängig sein? Unabhängig müssen die Gerichte sein, denn sie urteilen über Schuld oder Nichtschuld. Alle, die jetzt stolz auf den neuen Bundesstaatsanwalt sind, übersehen das gerne.

Denn die Unabhängigkeit ist für sie dann gefährdet, wenn sie sich in den eigenen politischen Zielen verfolgt fühlen – und nicht, wenn der politische Gegner in den Fokus gerät. Interne Protokolle, die in Untersuchungsausschüssen und in einer Wochenzeitung auftauchen, sind für sie kein Problem. Unabhängig?

Unsere Verfassung sieht ein Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft vor, damit sie nicht außer Kontrolle gerät und den Staat lähmt. In Italien hat sich die unabhängige Staatsanwaltschaft zum Staat im Staat entwickelt und jagt die Regierung alle paar Jahre aus dem Amt. In den USA wird ein Teil der Staatsanwälte gewählt. Wer mit unnötigen Hausdurchsuchungen Steuergeld verschwendet, hält sich nicht lange im Amt.

Der Ministerratsentwurf sieht als Weisungsspitze eine Bundesstaatsanwaltschaft mit drei unabhängigen Bundesstaatsanwälten vor, deren Ernennung so unklar ist wie die Kontrolle durch das Parlament. Das Parlament hat per Gesetz zu kontrollieren, es ist in die Zukunft gerichtet. Die Judikative bezieht sich aber auf die Vergangenheit.

Drei Bundesstaatsanwälte klingen auch gar nicht nach Unabhängigkeit, sondern nach Kompromiss. Die Regierung hat sich mit dem Entwurf ein Eigentor geschossen.

Die Unabhängigkeit der Staatsanwälte kann sie nicht erreichen, und jetzt hat sie damit auch die Kontrolle verloren.

Aurelius

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Kronen Zeitung
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