Wenn eine Inkasso-Forderung ins Haus flattert, ist man nie erfreut. Doch einem Burgenländer stockte beim Öffnen der Post gleich noch ein zweites Mal der Atem. Er sollte nämlich eine Rechnung von 1000 Euro an einen Energienanbieter zahlen, mit dem er nie zu tun hatte.
Ein Mann aus dem Nordburgenland wurde vor kurzem mit einer kuriosen Inkassoforderung überrascht. Die Rechnung von 1000 Euro lautete auf seinen Namen, allerdings stand er mit dem Wiener Energieversorger noch nie in einem Vertragsverhältnis. Schließlich fand er heraus, dass sein vor zwölf Jahren verstorbener Vater gemeint war, der denselben Namen trug wie er.
Die zu begleichende Schuld bezog sich auf eine Mietwohnung, aus der der Vater schon 1996 ausgezogen war. Dieser hatte das Mietverhältnis damals zwar beendet, den Energieversorger aber nicht darüber informiert. Pech für den Sohn: Er sollte trotzdem die Rechnungen für die letzten 20 Jahre begleichen!
So ging die Geschichte aus
„Das geht nicht. Forderungen, die länger als drei Jahre zurückliegen, wären in diesem Fall verjährt“, sagt Konsumentenschützerin Judith Palme-Leeb von der Arbeiterkammer. Zudem konnte dem Burgenländer nichts angelastet werden, da sich das Unternehmen jahrzehntelang nicht um eine korrekte Vertragsführung gekümmert hatte. Nach Intervention der Arbeiterkammer zog der Energieversorger die Forderung zurück.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.