Geflüchtete Ukrainer können nun auch für immaterielle Kriegsschäden über das vom Europarat geführte Register Schadensersatz fordern. Ziel ist es, Menschenrechtsverletzungen zu dokumentieren und mögliche Reparationen Russlands zu beziffern.
Ukrainer, die die aufgrund der russischen Invasion aus ihrer Heimat fliehen mussten, können über ein vom Europarat überwachtes Schadensregister Entschädigung fordern. Neu ist, dass nun auch für immaterielle Schäden – also seelische oder persönliche Belastungen – ein Antrag gestellt werden kann.
Das Register, das es seit Mai 2023 gibt, sammelt Informationen über Menschenrechtsverletzungen im Krieg, um später die Höhe der zu zahlenden Reparationen zu berechnen, die Russland möglicherweise zahlen muss.
Schon bisher konnten Anträge etwa bei Zerstörung von Häusern, Tod oder Verschwinden von Angehörigen, erzwungener Vertreibung oder Folter gestellt werden. Bisher wurden rund 110.000 Anträge auf Schadensersatz eingereicht. Nach Angaben der Vereinten Nationen (UNHCR) befinden sich 6,8 Millionen Menschen, die die Ukraine verlassen mussten, weiterhin außerhalb des Landes.
Mit dem Schadensregister sollen die Erfahrungen der Geflüchteten sichtbar gemacht und als Grundlage für mögliche Reparationen genutzt werden, während die internationale Gemeinschaft die Verantwortung Russlands für die verursachten Schäden dokumentiert.
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