Internes Gutachten

So könnte Kern den SPÖ-Vorstand aushebeln

Innenpolitik
10.02.2026 13:00

Entscheidet allein der rote Parteivorstand – und das ausgerechnet am Freitag, dem 13. Februar – über das Schicksal der SPÖ? Unabhängig von einem möglichen Antritt des Ex-Kanzlers Christian Kern lautet die Antwort darauf wohl: nein. Denn wie ein internes, der „Krone“ vorliegendes Gutachten zeigt, haben noch andere in der Partei bei der Nominierung von Kandidaten mitzureden ...

Kommt es zur „Kern-Spaltung“ in der SPÖ oder nicht? Wie die „Krone“ mehrfach berichtete, könnte der ehemalige SPÖ-Kanzler kurz vor einem Comeback stehen. Gleich mehrere rote Landeschefs wollen, dass Kern den amtierenden Parteichef Andreas Babler beim Parteitag am 7. März offen herausfordert. Kern selbst ist laut „Krone“-Informationen überzeugt, zögert aber zumindest die finale Entscheidung noch immer etwas heraus. „Es steht Spitz auf Knopf“, verrät ein Insider. Der Ex-Kanzler traf sich gestern unter anderen mit dem mächtigen Wiener Bürgermeister zu finalen Gesprächen, deren Ergebnis Kern als Basis für seine Entscheidung dienen dürfte.

Fest steht dafür aber bereits, dass die Parteivorstandssitzung am Freitag doch nicht die letzte statutarische Möglichkeit sein dürfte, Babler einen anderen Kandidaten entgegenzustellen. Bislang war man auch intern davon ausgegangen, dass eine einfache Mehrheit im Parteivorstand, welcher am Freitag zum letzten Mal vor dem Parteitag tagt, die einzige Möglichkeit sei, noch einen Gegenkandidaten zu nominieren. Dem ist aber wohl nicht so. 

Deadline wohl doch am Samstag
„Es ist kein Grund ersichtlich, warum nicht zusätzliche Wahlvorschläge von delegierungsberechtigten Organisationen oder Delegierten eingebracht werden können sollen“, heißt es dazu jetzt aber in einem internen Gutachten roter Juristen, die das Statut ob der nahenden Entscheidung jüngst noch einmal durchkämmt haben. Entsprechende Anträge von delegierungsberechtigten Organisationen oder Delegierten seien dem Gutachten zufolge gemäß Paragraf 28 Absatz 11 mindestens 21 Tage (Deadline wäre dann der Samstag) vor der Wahl der Wahlkommission mitzuteilen. Die Wahlkommission habe sodann gemäß Paragraf 55 Absatz 2 die jeweiligen Wahlvorschläge die jeweiligen Wahlvorschläge auszuarbeiten.

Schon bald könnte es in der SPÖ heißen: Christian Kern gegen Andreas Babler.
Schon bald könnte es in der SPÖ heißen: Christian Kern gegen Andreas Babler.(Bild: Krone KREATIV/Montage: APA/Georg Hochmuth, Eva Manhart, )

Eine Einschätzung, die auch Robert Stein, österreichweit anerkannter Wahlrechtsexperte und langjähriger Leiter der SPÖ-Wahlkommission, zumindest teilweise teilt. Auf Anfrage teilt er mit: „Ich will der Entscheidung der Gremien nicht vorgreifen. Prinzipiell ist der im Gutachten erwähnte Nominierungsvorgang aber möglich“. Stein gibt jedoch zu bedenken, dass er nicht beurteilen könne, ob die Fristen das zum jetzigen Zeitpunkt noch hergeben würden und ob die Abstimmung zwischen Babler und dem Gegenkandidaten dann nicht eigentlich per Direktwahl stattfinden müsste.

Die Entscheidung des roten Ex-Kanzlers wird, unabhängig von der Sitzung am Freitag und den statutarischen Regulativen, jedenfalls zeitnah erwartet. 

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