Was im Gefängnis mit Alexej Nawalny geschah, war nach Ansicht europäischer Richter kein Einzelfall, sondern ein System. Jahre nach seiner Inhaftierung und ein Jahr nach seinem Tod fällt nun ein Urteil, das Russlands Umgang mit dem bekanntesten Kremlkritiker scharf verurteilt – und schwere Vorwürfe erhebt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen der Inhaftierung von Alexej Nawalny verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts verletzte der russische Staat grundlegende Menschenrechte des Oppositionspolitikers, unter anderem durch unrechtmäßige Freiheitsentziehung und unmenschliche Haftbedingungen. Das Urteil wurde in Straßburg gefällt.
Muster der Missachtung
Die Richterinnen und Richter kritisierten insbesondere die Bedingungen, unter denen Nawalny während eines Teils seiner Haft festgehalten wurde. Demnach stand er unter ständiger Videoüberwachung, wurde durch stündliche oder zweistündliche Sicherheitskontrollen am Schlaf gehindert und musste eine vollständige Rasur seiner Haare hinnehmen.
In ihrer Gesamtheit hätten diese Maßnahmen ein Muster der Missachtung seiner Gesundheit, seines Wohlbefindens und seiner Würde dargestellt, so der Gerichtshof.
Hinweise auf konkrete Gefahren ignoriert
Zudem warf der EGMR den russischen Gerichten vor, Nawalnys Hinweise auf konkrete Gefahren für seine Gesundheit und sein Leben nicht berücksichtigt zu haben. Dies geschah trotz eines beinahe tödlichen Giftanschlags, den der Kremlkritiker kurz vor seiner Festnahme erlitten hatte. Nawalny starb 2024 unter bislang unklaren Umständen im Straflager „Polarwolf“ in der russischen Arktis.
Nawalny war im Jänner 2021 nach seiner Rückkehr aus dem Ausland festgenommen worden, wo er sich von dem Giftanschlag medizinisch behandeln ließ. Die russischen Behörden leiteten daraufhin ein Verfahren zur Vollstreckung einer Bewährungsstrafe aus dem Jahr 2014 ein. Diese Verurteilung hatte der EGMR bereits in einer früheren Entscheidung als rechtswidrig eingestuft.
Strafzahlung wird aber wohl nicht erfolgen
Russland setzte sich jedoch über dieses Urteil hinweg. Auch eine einstweilige Anordnung des EGMR, Nawalny umgehend freizulassen, blieb unbeachtet. Gleiches galt für Forderungen des Ministerkomitees des Europarats nach seiner Freilassung. Der Europarat sowie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sind institutionell unabhängig von der Europäischen Union.
Der Gerichtshof sprach Nawalny in seinem Urteil eine Entschädigung von 26.000 Euro für immaterielle Schäden zu. Nach dem Tod des Oppositionspolitikers hatte seine Witwe Julia Nawalnaja das Verfahren in seinem Namen weitergeführt. Eine Auszahlung der Entschädigung gilt jedoch als unwahrscheinlich, da Russland Urteile des EGMR nicht anerkennt.
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