Die dänische Regierung hat angekündigt, ab dem 1. Mai alle ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger abzuschieben, die zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt worden sind. Dabei gehe es etwa um Verbrechen wie Körperverletzung und Vergewaltigung, teilte das dänische Migrationsministerium am Freitag mit.
„Es ist richtig und notwendig, dass sich die europäischen Staaten an einen Tisch setzen und sagen können, dass wir lieber unsere Länder schützen als Straftäter“, sagte Dänemarks Regierungschefin Mette Frederiksen. Bei der Ausarbeitung der Menschenrechtskonvention habe sich noch niemand vorstellen können, dass jemand aus dem Nahen Osten „in das beste Land der Welt“ fliehen und dort „Mädchen und Frauen vergewaltigen“ würde. „Damals hätten wir nicht gedacht, dass die Opfer selbst zu Tätern werden würden. Und ich kann Ihnen versichern, dass leider viele von ihnen genau das geworden sind“, sagte Frederiksen.
Laut einer Statistik des dänischen Migrationsministeriums werden bisher 70 Prozent der Ausländerinnen und Ausländer abgeschoben, die wegen schwerer Verbrechen zu Haftstrafen von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind. Wegen internationaler Übereinkommen zum Schutz des Privat- und Familienlebens erfolgten solche Ausweisungen bisher aber nicht automatisch. Ab dem 1. Mai 2026 soll das nun passieren. Die dänische Regierung hat gemeinsam mit der britischen auch die EU aufgerufen, die Europäische Menschenrechtskonvention zu überarbeiten. Die dänischen Gefängnisse sind seit Jahren überfüllt.
Die dänische Regierung setzt sich grundsätzlich dafür ein, dass sich Migrantinnen und Migranten nur vorübergehend im Land aufhalten dürfen. Künftig soll es mehr Anreize für die freiwillige Rückkehr und verschärfte Bedingungen in den Ausreisezentren geben. Kopenhagen plant die Eröffnung einer Botschaft in Syrien und eine Kooperation mit Afghanistan.
Österreichs Behörden haben in den vergangenen Monaten verurteilte Straftäter aus Afghanistan und Syrien in ihre Herkunftsländer abgeschoben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage eines betroffenen Syrers (25) abgewiesen, der wegen Ladendiebstahls und unbewaffnetem Überfall verurteilt worden war.
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