Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Ein 25-jähriger Syrer mit krimineller Vergangenheit kann aus Österreich abgeschoben werden. Der vorläufige Schutz des Mannes wurde nicht verlängert, was den Weg für eine Rückführung rechtlich frei macht.
Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat für Österreich weitreichende Folgen: Wie das Gericht am Mittwochabend laut „Standard“ mitteilte, wird der vorläufige Abschiebeschutz für einen 25-jährigen Syrer nicht weiter verlängert. Diese juristische Maßnahme hatte seine Rückführung bisher verhindert.
Mann wegen Straftaten in Schubhaft
Bei dem 25-jährigen Sunniten handelt es sich um einen syrischen Staatsbürger, der 2022 nach Österreich gekommen war. Sein Asylverfahren wurde zweimal eingestellt, weil der Aufenthaltsort des Antragstellers unbekannt war, und der Antrag 2024 schließlich abgelehnt. 2024 und 2025 wurde der aus der nordsyrischen Provinz Hasaka stammende Mann wegen Ladendiebstahls und unbewaffneten Raubüberfalls verurteilt. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe wurde er in Schubhaft genommen.
Diese spezielle Haftform wird in Österreich angewendet, um sicherzustellen, dass eine Person, die das Land verlassen muss, für die Behörden bis zum Zeitpunkt des Abflugs greifbar bleibt.
Der Fall landete beim EGMR, da der Mann gegen seine Abschiebung geklagt hatte, weil er eine Verletzung seiner Menschenrechte befürchtete. Der Gerichtshof, der als höchste Instanz des Europarats über solche Fälle entscheidet, hatte daraufhin einen vorläufigen Stopp verfügt.
Urteil mit weitreichenden Folgen?
In die finale Entscheidung der Richter in Straßburg flossen sowohl die individuellen Umstände des Mannes und die von ihm begangenen Straftaten (Ladendiebstahl und unbewaffneter Raub) ein, als auch eine Einschätzung der gegenwärtigen allgemeinen Sicherheitslage in Syrien.
Der Syrer hatte selbst angegeben, in seiner Heimat nicht politisch verfolgt worden zu sein. Nach eingehender Prüfung kam das Gericht zu dem Schluss, dass einer Abschiebung aus menschenrechtlicher Sicht nichts mehr im Wege steht und der Schutz daher aufgehoben werden kann: „Auf Basis der vorliegenden Informationen entschied das Gericht, den am 11. August verhängten Abschiebeschutz, der erteilt worden war, weil nicht ausgeführt wurde, dass dem Mann im Fall seiner Rückkehr kein reelles und imminentes Risiko irreparablen Schadens drohe, aufzuheben“, so der EGMR.
Die Entscheidung des Höchstgerichts war mit Spannung erwartet worden. Sie ist über den Einzelfall hinaus für Syrienabschiebungen aus ganz Europa von Relevanz.
Österreich hatte im Juli erstmals seit 15 Jahren wieder einen Syrer in sein Herkunftsland abgeschoben. Vergangene Woche wurde ein weiterer syrischer Staatsbürger abgeschoben. Laut Innenministerium werden weitere Abschiebungen nach Syrien vorbereitet.
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