Urheberrechts-Klagen

„Gehört’s nicht mir, gehört’s einem anderen“

Kärnten
31.01.2026 14:02

Immer mehr Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen gehen an Kärntner Unternehmer, allein die Rechtsabteilung der Wirtschaftskammer bekommt pro Woche zwei Fälle. Jedes Mal geht es um Tausende Euro. Teils kann man das analog zur Parkplatz-Abzocke verstehen. Die Uhrzeit konnte einmal vor Strafe schützen!

„Urheberrecht – ein altes, grundsätzlich sinnvolles Recht, das Schöpfungen wie Texte, Fotos, Grafiken und Malereien sowie Musik schützt“, erklärt Martin Sablatnig von der Rechtsabteilung der Wirtschaftskammer Kärnten. Momentan gebe es aber eine Hochkonjunktur bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen, denn quasi jeder hat eine Homepage und mehrere Social-Media-Kanäle, die er bespielen will – und genau über das Internet, über eine einfache Google-Bildersuche sowie über KI-gestützte Suchmöglichkeiten wird Datenklau auch vermehrt aufgedeckt.

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Im Grunde ist es ganz einfach: Gehört’s nicht mir, gehört’s einem anderen. Und von dem brauche ich die Erlaubnis, um es zu verwenden. 

Martin Sablatnig, Jurist in der Wirtschaftskammer Kärnten in Klagenfurt

Häufig sucht ein Unternehmer ein Bild, um seinen Kunden frohe Weihnachten, einen guten Rutsch ins neue Jahr oder alles Liebe zum Muttertag zu wünschen, viele Gastronomen wollen für ihre Homepage oder ihre Facebook-Seite Bilder von Speisen, andere ein Bild, um den Betriebsurlaub anzukündigen. Aber auch Texte wie Gedichte, allgemeine Geschäftsbedingungen oder Datenschutzerklärungen werden oft von anderen gestohlen - und das verstößt gegen das Urheberrecht. „Da geht es um die Formulierungen, sind die Wort für Wort gleich, kann es zu Abmahnungen oder Klagen kommen.“ 

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Macht man ein Bild selbst, ist alles in Ordnung. Hat man von einem Fotografen die Rechte, ist alles in Ordnung. In allen anderen Fällen ist Vorsicht geboten!

Jurist Martin Sablatnig

Vom Nischenthema zum häufigen Rechtsproblem
„Ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist kein Kavaliersdelikt. Zahlungsaufforderungen von bis zu 5000 Euro sind keine Seltenheit“, weiß Sablatnig, der in Klagenfurt ein bis zwei derartige Fälle pro Woche zur Bearbeitung bekommt.  „Vor zehn Jahren war das maximal ein Nischenthema, weil eben die Nachverfolgung schwieriger war.“  

Der Urheber kann verlangen, dass das Bild, der Text, die Musik sofort gelöscht werden. Er will natürlich seine Schöpfung bezahlt haben, stellt Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Unterlassung. „Bei sogenannten Immaterialgüterrechtsstreitigkeiten sind die Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren aufgrund des Streitwertes von fast 50.000 Euro sehr hoch“, warnt Sablatnig. Besser sei es, vorher genau zu schauen, ob man ein Bild für die Homepage und auch für Social Media – die Rechte werden unterschieden – verwenden darf, wie viel dafür zu zahlen ist, ob und wo der Name des Fotografen angegeben werden muss...

Einige Kanzleien sind auf die Verfolgung spezialisiert
Wie bei den Besitzstörungsklagen wegen mehr schlecht als recht gekennzeichneten Halteverboten ist mittlerweile auch in Sachen Urheberrecht quasi ein Geschäftszweig entstanden. „Einige Kanzleien treiben die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen vielleicht an die Spitze“, so Sablatnig, der in seiner Beratungspraxis meist mit den zehn gleichen deutschsprachigen Rechtsanwaltskanzleien zu tun hat, hinter denen nur wenige Urheber stehen. Ist eine Abmahnung da, beginnt Sablatnig im Sinne des Unternehmers, mit der Kanzlei zu verhandeln. 

Bis zu 100.000 Euro zu zahlen
„Eine Dame, die ihren Instagramaccount zunächst privat, dann aber immer öfter gewerblich genutzt hat, hat dort Musik für ein Video heruntergeladen. 4500 Euro wurden gefordert. Bei ganzen Fotoserien, die ohne Rechte verwendet wurden, kann der Betrag auch einmal 100.000 Euro betragen“, so der Jurist, der auch immer rät, den Ablauf des Herunterladens von legal erworbenen Bildern zu dokumentieren – falls man einmal etwas beweisen muss...

Schwierig ist auch die Tatsache, das Urheberdaten im Internet durch unbedachtes Kopieren rasch verloren gehen können: Jemand kauft ein Bild von einem Fotografen, verwendet es legal, aber ein anderer klaut dieses Foto, kennzeichnet es nicht mehr, nutzt es illegal – stiehlt es noch jemand, wird die Sache immer undurchsichtiger.

Auch Ausschnitte von einem Bild zu nehmen – die Blüten eines Kirschbaumes – ist nicht erlaubt, denn dies verändert das vom Urheber erstellte Foto. 

Die Uhrzeit als Rettung
Eine Beanstandung wegen eines Bildes konnte Sablatnig mit einem sehr genauen Blick abwenden: „Es ging um ein typisches Bild von Heiligenblut mit Kirche und Glockner. Auf einer Plattform war es beschrieben mit ,Bavarian Landscape in Germany‘“. Einerseits ein Fotograf und andererseits der Tourismus-Verband hatten Rechte geltend gemacht. War das Bild gestohlen worden? „Ich hab‘ dann gesehen: Die Uhrzeit auf der Kirchturmuhr war auf beiden Bildern unterschiedlich. Es konnte also nicht gestohlen gewesen sein.“

Und auch für Nichtunternehmer gilt Vorsicht, wenn sie im Internet Bilder oder andere Inhalte verwenden wollen...

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